Meinungsfreiheit in Deutschland
Viele Menschen in Deutschland haben begreiflicherweise Angst, ihre Meinung zu sagen.
Meinungen sind Äußerungen, die sich auf Tatsachen beziehen oder diese enthalten und ein Element des Dafürhaltens, der Stellungnahme, des Meinens oder der Entrüstung besitzen. Liegt keine obszöne Formulierung mit Beleidigungswert vor, so handelt es sich um ein persönliches pauschales Werturteil, das verfassungsrechtlichen Schutz im Sinne des Artikels 5 Absatz 1 Satz 1 Grundgesetz genießt, folglich nicht bestraft werden darf.
Über 75 Prozent aller Deutschen haben inzwischen Angst, ihre Meinung zu sagen bzw. zu schreiben
Unzählige Menschen wurden und werden wegen ihrer Meinungskundgaben seitens der Amtsgerichte bestraft.
A f D:
"Die Meinungsfreiheit muss bedingungslos verteidigt werden."
Dias Interpretationsangebot Purschke kann Ihnen übersandt werden.
Selbst einfachste umgangssprachliche Wörter gelten bei demokratiefeindlichen Richterinnen und Richtern als strafwürdig wie "rücksichtslos, heuchlerisch, scheinheilig, rechtswidrig".
Melden auch Sie sich, wenn Ihnen Strafunrecht zuteil wurde und legen Sie generell Einspruch gegen Sie beschwerende amtsgerichtliche Unrechtsurteile bei "Beleidigung, Volksverhetzung, Verleumdung" usw. ein.
Abstrakte Rechtsberatung Meinungsfreiheit
Wird fortgesetzt.
Näheres:
Purschke-Recht: Meinungsfreiheit und Strafrecht
Prof. Dr. jur. Hans Dahs: Taschenbuch des Strafverteidigers